Ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit der Demo gegen die Räumung des Sozialen Zentrums Alte Post ging zu Ende. Es war wieder einmal beeindruckend, mit wie viel Solidarität die „Alte Post“-Prozesse in Münster begleitet werden! Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt, viele Leute standen sogar, weil die Stühle nicht reichten. Im Anschluss gab es draußen warmen Kakao, Punsch, Kekse und nette Gespräche, das Solitranspi hing (kurzzeitig) wieder am Amtsgericht.
Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ordert weiterhin sinnlos Leute vors Gericht, bloß um dann mitzuerleben, wie ein Verfahren nach dem anderen eingestellt wird. Das alles ließe sich übrigens auch ganz ohne Gerichtstermin klären. Aber irgendwie müssen die Staatsanwält_innen ja ihre (berufliche) Existenz rechtfertigen und bezahlt wird der ganze Spaß eh über staatliche Steuergelder. Außer für die Leute, die bei der brutalen Räumung Polizeigewalt erleben mussten und nun auch noch vor Gericht stehen. Also freuen wir uns weiterhin über Spenden.
Das Verfahren an sich war wenig spektakulär. Die Richterin hatte sich schon vor Beginn dazu entschieden, das Verfahren nur gegen Auflage einzustellen. Diese war mit 50 Stunden zwar viel zu hoch angesetzt, aber es schien hier eher darum zu gehen, sich der eigenen Macht zu vergewissern, Strafen willkürlich festlegen und dann durchsetzen zu können. Die Verteidigung betonte, dass der Vorfall der Vermummung in diesem Fall eindeutig ein Grenzfall sei, woraufhin die Richterin unter anderem Aussagen wie „Auch die Ohren sind wichtig für die Identifizierung“ zum Besten gab. Dass passiver Widerstand im Rahmen einer Beteiligung an einer Sitzblockade als „Gewaltausübung“ gewertet wurde, ist einfach nur unverschämt im Verhältnis zur Gewalt durch die Cops an diesem Tag. Aber all das ist keine Überraschung und eben Teil der Einschüchterungsmechanismen des sogenannten Rechtsstaats, dem es sicher nicht darum geht, was ge-recht wäre.
Wir freuen uns über die solidarische und nette Prozessbegleitung,
wir lassen uns nicht unterkriegen,
Münster braucht weiterhin 1,2,… viele soziale Zentren,
kulturelle und nichtkommerzielle Freiräume,
lasst uns Leerräume beleben und Repression (entgegen-)treten!
P.S. Wichtige Info: Nachdem die angeklagte nichtbinäre Person im Vorfeld eingefordert hatte, dass von ihr nicht als „Frau“ oder „Herr“ die Rede sein sollte, wurde dies im Prozess zum größten Teil eingehalten und die Formulierung „der/die Angeklagter“ verwendet. Es lohnt sich also, euch hierzu mit euren Anwält_innen abzusprechen und im Vorfeld auf eure bevorzugte Anrede hinzuweisen. Allerdings ist das Ganze ohne amtliche Namensänderung leider vom Wohlwollen der/des Richter_in abhängig.