Fortsetzung am 09.06. um 13.00 in Raum 112B
Bei dem Prozess am Freitag, 02. Juni, war eine Person angeklagt, da sie Widerstand gegen die mit Polizeigewalt durchgesetzte Räumung der Alten Post geleistet haben soll. Doch über das Verlesen der Anklageschrift ging das Verfahren kaum hinaus. Grund dafür: Richter Schönfelder weigerte sich, die Wahlverteidiger_innen des Angeklagten zuzulassen! Auch Befangenheitsanträge wurden gestellt.
Direkt zu Beginn des Prozesses beantragte der Angeklagte persönlich, einen Wahlverteidiger seines Vertrauens zuzulassen. Ein solcher Antrag darf nur abgewiesen werden, wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Doch Richter Schönfelder zog es vor, die angeklagte Person unverteidigt zu lassen und wies den Antrag ab. Und das, obwohl er zugab, sich nicht mit dieser Art der Verteidigung auszukennen („Ich höre das jetzt zum ersten Mal…“) und immer wieder minutenlange Pausen entstanden, in denen Schönfelder über seinen Büchern grübelte.
Warum er die Wahlverteidigung nicht einfach zuließ, blieb dem Publikum bis zum Ende unverständlich. Auch eine zweite und dritte Person, die als Wahlverteidigung vorgeschlagen worden waren, wurden abgelehnt.
Die angeklagte Person betonte immer wieder ihr Recht auf Wahlverteidigung. Es wurde ein Befangenheitsantrag gestellt, da der Richter „systematisch die Möglichkeit der Verteidigung“ einschränke und zudem die Akteneinsicht im Vorfeld erschwert worden sei. Langsam schien sich die Justiz in ihrer Autorität bedroht zu fühlen. Als im Publikum flüsternd eine Nachfrage geklärt wurde, ließ der für die Bewertung des Befangenheitsantrags zuständige Richter Neukäter zur Einschüchterung direkt drei uniformierte Justizbeamt_innen rufen, die sich u.a. im Publikumsbereich niederließen. Dort zogen sie sich demonstrativ ihre Handschuhe an und warfen böse Blicke in die Runde.
Der Befangenheitsantrag wurde abgelehnt. Im weiteren Verlauf drohte Richter Schönfelder mehrfach Personen ein Bußgeld von 250 Euro an, falls er noch einmal unterbrochen werde. Selbst dem Angeklagten wurde ein Ordnungsgeld angedroht, dabei war es doch vor allem der Richter, der die Anträge immer wieder unterbrach und nicht zuende lesen lies. Ein weiterer Befangenheitsantrag wurde gestellt und Richter Schönfelder fühlte sich „ermüdet“.
Nach mehreren Stunden endet das Verfahren schließlich, ohne dass die Cop-Zeugen Krämer und Funk überhaupt gehört wurden. Der Prozess wird am Freitag, den 09.06. um 13.00 fortgesetzt. Wieder im Amtsgericht, Raum 112 B. Die Zeugen wurden nicht ein zweites Mal geladen, ein Video von der Räumung wurde angekündigt.