Freispruch!

Am Mittwoch, 24.01., dem letzten Prozesstermin rund um die willkürlichen Polizeikontrollen, -festnahmen und -ermittlungen nach der Nachttanzdemo im April 2016 wurden alle drei angeklagten Personen freigesprochen! Es gab weiterhin ganz viel solidarische Unterstützung vor Ort, am letzten Verhandlungstermin war der Zuschauer_innenbereich fast bist auf den letzten Platz besetzt!

Bild: Staatsanwalt, Protokollant, SchöffInnen und Richter

Selbst die Staatsanwaltschaft, die noch am ersten Verhandlungstag unverständlicherweise auf die Weiterführung des sinnlosen Prozesses bestanden hatte, musste einsehen, dass hier nichts zu machen war: Sie forderte ebenfalls den Freispruch!

Die letzten Zeug_innen des dritten (17.1.) und des vierten, letzten Prozesstages hatten nicht viel Neues beizusteuern. Wie die Verteidigung in ihren Abschlussplädoyers zurecht hervorhob, wurde hier bloß noch einmal deutlich, dass auch bei den sogenannten „Berufszeug_innen“ (=Copzeugen) die Erinnerung einfach nicht verlässlich ist. Vor Gericht oft als „besonders gute Zeugen“ gepriesen, widersprachen sich die Copzeug_innen auch an den letzten beiden Verhandlungstagen mehrmals gegenseitig.

Ein Beispiel von vielen: Die Einen waren überzeugt, die angeklagten Personen hätten ihre Fahrräder geschoben, bei Anderen standen sie neben ihren Fahrrädern, wieder Andere sahen sie langsam an die Kreuzung heranfahren und die Zeugin Düthmann am dritten Prozesstag wollte sogar Anzeichen für Fluchtversuche entdeckt haben und beschrieb die Fahrgeschwindigkeit als „sehr schnell“.

Der Geheimnis- Krämer
Sehr interessant war auch das Auftreten des Copzeugen Krämer am dritten Verhandlungstag. Im Abschlussplädoyer bezeichnete ihn die Verteidigung als „Stimmungspolizisten“ und kritisierte entschieden, dass Polizisten im Geheimen damit beauftragt werden, Demo-Teilnehmer_innen von Beginn an zu registrieren und ihre Anwesenheit dann sogar schriftlich zu vermerken. Somit geraten Menschen allein durch die Teilnahme an einer Demo ins Visier der Cops, mit Versammlungsrecht und Datenschutz sei dies nicht vereinbar. Krämer hatte sich stolz als Zivi der Polizei Münster präsentiert, der tiefgehende Einsicht in die „Personenverflechtungen“ in Münster habe und seine zweifelhaften Aktivitäten als „Innenfelderhellungstätigkeit“ beschrieb. Ihm zufolge seien zwei von drei angeklagten Personen von Anfang an als Teilnehmer_innen der Demo registriert worden – dies war jedoch in keinen offiziellen Akten vermerkt worden und welche Person aus welchen Gründen die Teilnahme an der Demo überwacht habe, wollte er aus „polizeitaktischen Gründen“ auch nicht verraten. Mit dem Tatgeschehen hatten seine mysteriösen „Innenfelderhellungstätigkeiten“ jedenfalls nicht wirklich was zu tun.

Gemeint sind wir alle!
Zusammenfassend betonte der Richter, dass alle Demoteilnehmer_innen, also 150-200 Menschen, potentiell in das Raster der Polizeiermittlungen nach den Autobränden gefallen wären. Nach Würdigung aller Beweise bleibe nichts weiter als das Antreffen in relativer Tatortnähe. Er sprach die angeklagten Drei frei und ordnete zudem eine finanzielle Entschädigung für die Gewahrsamnahme und die Hausdurchsuchungen an.

Die Verteidigung kritisierte scharf, dass lediglich das „unkooperative“ Verhalten den Cops gegenüber den Ausschlag für die Verdächtigung gegeben habe. „Die Staatsgewalt ist eingeschnappt, wenn sich Leute anders verhalten als sie es sich vorstellen, aber es muss nicht ,mitgearbeitet‘ werden!“ Eine kritische Haltung gegenüber der Polizei wurde als Menschenrecht beschrieben.

Sämtliche Kosten des Verfahrens sowie Kosten für die Verteidigung etc. muss nun die Staatskasse übernehmen.


Für Freispruch- für Freiraum!
Noch immer fehlt in Münster ein Soziales Zentrum!

Die Gerichtsprozesse in den letzten Monaten haben gezeigt, wie Repression ins Leere laufen kann. Bleibt solidarisch unter- und füreinander und für selbstverwaltete, nicht-kommerzielle, soziale und kulturelle Räume in euren Städten!

Presse:

https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/freispruch-demo-randale-muenster-100.html

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-freispruch-nach-hafen-randale-100.html