Freispruch!

Am Mittwoch, 24.01., dem letzten Prozesstermin rund um die willkürlichen Polizeikontrollen, -festnahmen und -ermittlungen nach der Nachttanzdemo im April 2016 wurden alle drei angeklagten Personen freigesprochen! Es gab weiterhin ganz viel solidarische Unterstützung vor Ort, am letzten Verhandlungstermin war der Zuschauer_innenbereich fast bist auf den letzten Platz besetzt!

Bild: Staatsanwalt, Protokollant, SchöffInnen und Richter

Selbst die Staatsanwaltschaft, die noch am ersten Verhandlungstag unverständlicherweise auf die Weiterführung des sinnlosen Prozesses bestanden hatte, musste einsehen, dass hier nichts zu machen war: Sie forderte ebenfalls den Freispruch!

Die letzten Zeug_innen des dritten (17.1.) und des vierten, letzten Prozesstages hatten nicht viel Neues beizusteuern. Wie die Verteidigung in ihren Abschlussplädoyers zurecht hervorhob, wurde hier bloß noch einmal deutlich, dass auch bei den sogenannten „Berufszeug_innen“ (=Copzeugen) die Erinnerung einfach nicht verlässlich ist. Vor Gericht oft als „besonders gute Zeugen“ gepriesen, widersprachen sich die Copzeug_innen auch an den letzten beiden Verhandlungstagen mehrmals gegenseitig.

Ein Beispiel von vielen: Die Einen waren überzeugt, die angeklagten Personen hätten ihre Fahrräder geschoben, bei Anderen standen sie neben ihren Fahrrädern, wieder Andere sahen sie langsam an die Kreuzung heranfahren und die Zeugin Düthmann am dritten Prozesstag wollte sogar Anzeichen für Fluchtversuche entdeckt haben und beschrieb die Fahrgeschwindigkeit als „sehr schnell“.

Der Geheimnis- Krämer
Sehr interessant war auch das Auftreten des Copzeugen Krämer am dritten Verhandlungstag. Im Abschlussplädoyer bezeichnete ihn die Verteidigung als „Stimmungspolizisten“ und kritisierte entschieden, dass Polizisten im Geheimen damit beauftragt werden, Demo-Teilnehmer_innen von Beginn an zu registrieren und ihre Anwesenheit dann sogar schriftlich zu vermerken. Somit geraten Menschen allein durch die Teilnahme an einer Demo ins Visier der Cops, mit Versammlungsrecht und Datenschutz sei dies nicht vereinbar. Krämer hatte sich stolz als Zivi der Polizei Münster präsentiert, der tiefgehende Einsicht in die „Personenverflechtungen“ in Münster habe und seine zweifelhaften Aktivitäten als „Innenfelderhellungstätigkeit“ beschrieb. Ihm zufolge seien zwei von drei angeklagten Personen von Anfang an als Teilnehmer_innen der Demo registriert worden – dies war jedoch in keinen offiziellen Akten vermerkt worden und welche Person aus welchen Gründen die Teilnahme an der Demo überwacht habe, wollte er aus „polizeitaktischen Gründen“ auch nicht verraten. Mit dem Tatgeschehen hatten seine mysteriösen „Innenfelderhellungstätigkeiten“ jedenfalls nicht wirklich was zu tun.

Gemeint sind wir alle!
Zusammenfassend betonte der Richter, dass alle Demoteilnehmer_innen, also 150-200 Menschen, potentiell in das Raster der Polizeiermittlungen nach den Autobränden gefallen wären. Nach Würdigung aller Beweise bleibe nichts weiter als das Antreffen in relativer Tatortnähe. Er sprach die angeklagten Drei frei und ordnete zudem eine finanzielle Entschädigung für die Gewahrsamnahme und die Hausdurchsuchungen an.

Die Verteidigung kritisierte scharf, dass lediglich das „unkooperative“ Verhalten den Cops gegenüber den Ausschlag für die Verdächtigung gegeben habe. „Die Staatsgewalt ist eingeschnappt, wenn sich Leute anders verhalten als sie es sich vorstellen, aber es muss nicht ,mitgearbeitet‘ werden!“ Eine kritische Haltung gegenüber der Polizei wurde als Menschenrecht beschrieben.

Sämtliche Kosten des Verfahrens sowie Kosten für die Verteidigung etc. muss nun die Staatskasse übernehmen.


Für Freispruch- für Freiraum!
Noch immer fehlt in Münster ein Soziales Zentrum!

Die Gerichtsprozesse in den letzten Monaten haben gezeigt, wie Repression ins Leere laufen kann. Bleibt solidarisch unter- und füreinander und für selbstverwaltete, nicht-kommerzielle, soziale und kulturelle Räume in euren Städten!

Presse:

https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/freispruch-demo-randale-muenster-100.html

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-muensterland/video-freispruch-nach-hafen-randale-100.html

Prozessbericht 10.01. – Staatsanwaltschaft weiterhin auf der Suche….

Insgesamt 15 Zeug_innen (!) wurden am 2. Prozesstag vernommen – ganz schön bezeichnend, dass die Pause trotzdem länger als die Verhandlungszeit war. Alles waren Copzeug_innen, die durchgehend nichts vom „Kerngeschehen“ mitbekommen hatten. Die letzten beiden Cops hatten die Angeklagten noch nie zuvor gesehen, sondern waren einfach irgendwann im Rahmen der Spurensicherung eingesetzt (an die sie sich kaum erinnerten), zwei weitere Polizist_innen gaben die lebenswichtigen Informationen weiter, dass sie eine der angeklagten Personen am Abend nach der Nachttanzdemo im Auto zur Gesa transportiert hätten und ihnen sonst nichts weiter aufgefallen wäre. Mit jeder weiteren sinnlosen Aussagen wurde offensichtlich, dass sich die Staatsanwaltschaft verzweifelt an jeden Strohhalm klammert und anscheinend auf irgendeine_n „Super-Zeug_in“ hofft, um doch noch „die Schuldigen“ des Abends präsentieren zu können.

In ein paar Sätzen lassen sich die restlichen Aussagen gut zusammenfassen: Autos brannten, Funkspruch wurde durchgegeben, alle Cops im Umfeld machten sich ganz pflichtbewusst auf den Weg und erblickten auch DIREKT drei Personen die ganz genau ins Muster passten (=es wurde nach „dunkel gekleideten Personen“ gefahndet). „Die drei Personen hatten dunkle Kleidung an, so als wollten sie nicht wiedererkannt werden, und standen mit ihren Farrädern an der Kreuzung. Das kam uns gleich verdächtig vor!“, berichtete Cop Jarrar. Ganz schön ungewöhnlich, so ein Verhalten, im Anschluss an eine Demo mit mehr als 200 Teilnehmer_innen… Dass sich die Angeklagten auch noch weigerten, ihre Personalien anzugeben, war dann nicht nur verdächtig, sondern eigentlich schon Beweis. Mehrere Cops wirkten fast schon persönlich beleidigt, dass nach ihren höflichen Aufforderungen nicht „mitgearbeitet“ wurde, teilweise hätte dann auch noch bei der ED-Behandlung die „Kooperationsbereitschaft“ gefehlt. „Da mussten wir eben Zwang anwenden“, so der Cop Schön. Ob sich die Polizist_innen so eine erzwungende ED-Behandlung denn etwa als gemeinsames Projekt vorstellten, fragte die Verteidigung ironisch die Polizistin Arlt.

Ganz verdächtig kam es Cops wie Mayer und Pierenkämper auch vor, dass eine_r der Angeklagten ein Feuerzeug dabei hatte (dass auch Tabak, Filter und Blättchen bei der Person gefunden wurden, wurde da gern einmal vergessen)… und so weiter, und so weiter…

Alles in allem also nichts Neues, bloß die nervige Nachricht, dass wahrscheinlich nicht nur der 17.01. sondern auch noch der 24.01. als Zusatztermin benötigt werden, da Cop-Zeug_innen zu den eigentlich angedachten Terminen nicht gekommen waren. „Schon wieder ein Zeuge nicht da, das zieht sich wie ein roter Faden durchs Verfahren“, kommentierte der Richter leicht genervt.

Der nächste Verhandlungstermin findet am Mittwoch, 17.01. statt, wieder im gleichen Raum 16 C im Nebengebäude vom Amtsgericht Münster (Gartenstr. 6). Beginn ab 9.00, Ende offen aber erfahrungsgemäß nicht allzu lang.

Die Angeklagten freuen sich weiterhin über Unterstützer_innen im Publikum oder andere Formen der Solidarität und sehen optimistisch ihrem Freispruch entgegen 🙂

„Ich frage mal vorsichtig…“ Prozessbericht zum 1. Prozesstag am 20.12.

„Lang, lang ists her“, wiederholte der Richter immer wieder, wenn er die Zeug_innen des ersten Prozesstermins an die Geschehnisse am 09.04.2016 erinnerte – nach einer Demo namens „Step Up to the Streets“ brannten schicke Autos in Münsters Hafenviertel. Die Polizei scheint dort einen ganz eindeutigen Zusammenhang zu sehen und nahm an besagtem Tage 3 Personen fest.

Aber Moment, wenn alles so klar ist, was hat dann solange gedauert diesen Prozess einzuleiten, fragst du dich jetzt bestimmt. Die Antwort wurde am Mittwoch im Amtsgericht schnell allen Beteiligten (bis auf dem Staatsanwalt) klar. Ein Haufen verzweifelter Versuche, Beweise zu finden, lief schon bei den Ermittlungen ins Leere. So begann der Richter den Prozess damit, festzustellen, was alles keine Beweise sind. Verworfen wurden unter Nicken von Staatsanwalt und Anwält_innen u.a. eine DNA-Untersuchung der Polizei ohne Treffer, ergebnislose Untersuchungen der Polizei zu angeblichen „verdächtigen Spuren“ an den Händen der Angeklagten, sowie die Untersuchung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern (etwa Laptops) ohne Ergebnis.

Der Wortlaut in der Akte etwa: Zurzeit besitzen wir keine geeignete Entschlüsselungssoftware für die angewandte Linux-Verschlüsselung.

Es blieben also als einziger „Beweis“: Zeug_innen. Zum Tag waren 8 Zeug_innen geladen – 2 davon erschienen jedoch nicht. Der Richter lud zuerst die Zeug_innen, die dem Tatort am nächsten waren. Erst kamen 3 Passant_innen und sprachen von vermummten Menschen, die am Tag des Geschehens durch den Hafenweg rannten und dabei nicht erkennbar waren. Sie sahen auch brennende Autos, konnten aber nicht sehen, wer sie in Brand setzte. Danach kam ein Polizeizeuge, der zwar am Rande der Demo auf einem „Beobachtungsposten“ positioniert war, paradoxerweise von dort aber nicht wirklich etwas Entscheidendes beobachtet hatte. Auch er sprach von vermummten Personen, die er dann aus den Augen verlor.

Die letzten beiden Zeugen äußerten sich nicht und machten Gebrauch von ihrem Aussageverweigerungsrecht.

Bis auf die Feststellung der Personalien wurde weitestgehend berücksichtig, dass sich die Angeklagten nicht im binären Geschlechtersystem verorten und sie wurden mit wechselnden Pronomen angesprochen. Bloß bei der Vernehmung der Zeug_innen wurde es immer mal wieder absurd, wenn sowohl Richter als auch Staatsanwaltschaft von den Zeug_innen wissen wollten, ob die vermeintlichen Täter_innen denn nun „Männer oder Frauen“ gewesen seien oder der Copzeuge behauptete, er habe ganz eindeutig Frauen identifizieren können, da manche von den vermummten Personen kleiner gewesen und „wie Frauen gelaufen“ seien… Bei so einem vorurteilsvollen Quatsch konnte sich das Publikum und selbst die Verteidigung das Lachen nicht verkneifen.

Der Richter fasste am Schluss den Prozesstag mit einer kleinen Ansprache gut zusammen. Es sei ja kein Geheimnis, dass er das ziemlich aussichtslos erscheinende Verfahren gar nicht erst eröffnen wollte. „Ich frage mal vorsichtig“, sagte er und wollte vom Staatsanwalt wissen ob es überhaupt nötig wäre, noch mehr derartige Zeug_innenaussagen zu hören und die Entscheidung nicht schon direkt getroffen werden könne. Der Staatsanwalt hat offensichtlich ne Menge Druck im Nacken: Er verlangte die Fortsetzung der Verhandlung und und bewies damit einmal mehr die Peinlich- und Parteilichkeit der Staatsanwaltschaft Münster.

Somit haben die Angeklagten einen weiteren Prozesstermin vor sich, nämlich am:

Mittwoch, 10.01.2018 ab 9.00

….und freuen sich weiterhin über solidarische und nette Leute im Publikum. Ganz wundervoll, dass am 20.12. so viele Unterstützer_innen gekommen waren!

Zwei andere Fortsetzungstermine sind auch theoretisch noch offen, wenn es nicht schon am nächsten Prozesstermin zu einer Entscheidung kommt:

Mittwoch, 17.01.2018 ab 9.00 (Fortsetzungstermin)
Mittwoch, 24.01.2018 ab 9.00 (Fortsetzungstermin)

Polizeiwillkür nach Nachttanzdemo – Prozesse starten im Dezember

Am 09.04.2016 fand in Münster unter dem Motto „Step up 2 the streets – holen wir uns die Stadt zurück!“ eine Demonstration statt, die sich unter anderem gegen die Räumung der Alten Post und die Gewalt der Polizei richtete. Auch die Wohnungssituation wurde kritisiert: Steigende Mieten, Verdrängung aus den Vierteln an den Stadtrand, Bürogebäude statt Nachbarschaftsleben prägen zunehmend Münsters Stadtbild. Die Demo stand auch für den Traum von selbstverwalteten, nicht-kommerziellen Räumen, Platz für Selbstgestaltung und -entfaltung, Recht auf Stadt für diejenigen, die in ihr wohnen.
Im Anschluss an die Demonstration kam es zu einem willkürlichen Polizeieinsatz im gesamten Hafenviertel. Am Hafenweg war es zu Sachbeschädigungen gegen schicke Autos und Läden gekommen, die durch die Cops automatisch den Teilnehmer_innen der Demo zugeordnet wurde. Somit wurde jede Person, die an der Demo teilgenommen hatte, potentiell verdächtig. Drei Personen, die an diesem Abend in eine der Polizeikontrollen gerieten, wehrten sich gegen diese Willkür. Sie weigerten sich ihre Personalien abzugeben und wurden daraufhin auf die Polizeiwache gebracht. Da „kein dringender Tatverdacht“ bestand, wurde alle drei bis spätestens zum nächsten Morgen wieder entlassen.

Doch Polizei und Staatsanwaltschaft sehen sich unter Druck, „die Schuldigen“ zu präsentieren. Es folgten eine völlig überzogene öffentliche Fahndung, Hausdurchsuchungen und DNA-Abnahmen – ohne jedes Ergebnis. Die Eröffnung des Verfahrens wurde vom zuständigen Richter bereits abgelehnt, da „kein hinreichender Tatverdacht“ besteht und keinerlei Beweise vorliegen. Doch solche Offensichtlichkeiten kann die Staatsanwaltschaft Münster nicht auf sich sitzen lassen und legte hiergegen Beschwerde ein. So kommt es also zu folgenden Gerichtsterminen, bei denen sich alle Angeklagten über nette und solidarische Menschen im Publikum freuen würden.

Mittwoch, 20.12.2017 ab 9.00 (Hauptverhandlungstermin)
Mittwoch, 10.01.2018 ab 9.00 (Fortsetzungstermin)
Mittwoch, 17.01.2018 ab 9.00 (Fortsetzungstermin)
Mittwoch, 24.01.2018 ab 9.00 (Fortsetzungstermin)

Alle Termine finden im Sitzungssaal 16 C (EG), Gerichtsstr. 6, Münster statt.

Wenn es für euch möglich ist und ihr euch damit wohl fühlt, dann sehen wir uns am 20.12. im Gericht! Packt euch Snacks und Getränke für die Pausen ein! Ein gemeinsames Essen und Zeit für Austausch ist im Anschluss an die Prozesstermine geplant.

P.S. Spenden werden dafür benötigt, die Prozesskosten (Anwält_innen, Fahrtkosten etc.) zu zahlen. Wir sind dankbar über jede Unterstützung!

Schwarz-Rote-Hilfe Münster
Betreff: rechtaufstadt
IBAN: DE02440100460282052468

13.12. Schon wieder ein Prozess rund um die Alte Post!

Nächste Woche ist es wieder einmal so weit: Der nächste Prozess rund um die Räumung der Alten Post steht an! Bislang wurden alle Verfahren in diesem Zusammenhang eingestellt, aber die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf und klagt so vor sich hin.
Also schnappt euch Notizbücher oder Terminkalender und notiert euch, wenn ihr das Meiste nicht eh schon auswendig kennt:

13.12. um 12:00
Raum 112B (1. EG)
Amtsgericht Münster (Gerichtsstr. 2-6)

Es geht um angeblichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und die angeklagte Person freut sich über solidarische Menschen, die Zeit und Lust haben, vorbei zu kommen

Ihr seid weiterhin alle herzlich eingeladen, Leerstand zu beleben & Repression (entgegen-) zu treten!

15.11.17 Das Verfahren wird nur gegen Auflage eingestellt – die Ohren waren vermummt!

Ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit der Demo gegen die Räumung des Sozialen Zentrums Alte Post ging zu Ende. Es war wieder einmal beeindruckend, mit wie viel Solidarität die „Alte Post“-Prozesse in Münster begleitet werden! Der Gerichtssaal war bis auf den letzten Platz besetzt, viele Leute standen sogar, weil die Stühle nicht reichten. Im Anschluss gab es draußen warmen Kakao, Punsch, Kekse und nette Gespräche, das Solitranspi hing (kurzzeitig) wieder am Amtsgericht.

Auch dieses Verfahren wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ordert weiterhin sinnlos Leute vors Gericht, bloß um dann mitzuerleben, wie ein Verfahren nach dem anderen eingestellt wird. Das alles ließe sich übrigens auch ganz ohne Gerichtstermin klären. Aber irgendwie müssen die Staatsanwält_innen ja ihre (berufliche) Existenz rechtfertigen und bezahlt wird der ganze Spaß eh über staatliche Steuergelder. Außer für die Leute, die bei der brutalen Räumung Polizeigewalt erleben mussten und nun auch noch vor Gericht stehen. Also freuen wir uns weiterhin über Spenden.

Das Verfahren an sich war wenig spektakulär. Die Richterin hatte sich schon vor Beginn dazu entschieden, das Verfahren nur gegen Auflage einzustellen. Diese war mit 50 Stunden zwar viel zu hoch angesetzt, aber es schien hier eher darum zu gehen, sich der eigenen Macht zu vergewissern, Strafen willkürlich festlegen und dann durchsetzen zu können. Die Verteidigung betonte, dass der Vorfall der Vermummung in diesem Fall eindeutig ein Grenzfall sei, woraufhin die Richterin unter anderem Aussagen wie „Auch die Ohren sind wichtig für die Identifizierung“ zum Besten gab. Dass passiver Widerstand im Rahmen einer Beteiligung an einer Sitzblockade als „Gewaltausübung“ gewertet wurde, ist einfach nur unverschämt im Verhältnis zur Gewalt durch die Cops an diesem Tag. Aber all das ist keine Überraschung und eben Teil der Einschüchterungsmechanismen des sogenannten Rechtsstaats, dem es sicher nicht darum geht, was ge-recht wäre.

Wir freuen uns über die solidarische und nette Prozessbegleitung,
wir lassen uns nicht unterkriegen,
Münster braucht weiterhin 1,2,… viele soziale Zentren,
kulturelle und nichtkommerzielle Freiräume,
lasst uns Leerräume beleben und Repression (entgegen-)treten!

P.S. Wichtige Info: Nachdem die angeklagte nichtbinäre Person im Vorfeld eingefordert hatte, dass von ihr nicht als „Frau“ oder „Herr“ die Rede sein sollte, wurde dies im Prozess zum größten Teil eingehalten und die Formulierung „der/die Angeklagter“ verwendet. Es lohnt sich also, euch hierzu mit euren Anwält_innen abzusprechen und im Vorfeld auf eure bevorzugte Anrede hinzuweisen. Allerdings ist das Ganze ohne amtliche Namensänderung leider vom Wohlwollen der/des Richter_in abhängig.

Kekse an den Kugeln fällt aus

Leider muss die Veranstaltung heute wegen Regen ausfallen.

Falls ihr aber schon so viel Lust auf Kekse und Punch hattet, kommt doch einfach am Mittwoch, 15.11. um 10:30 Uhr zum Gerichtsprozess (Amtsgericht Münster Sitzungssaal 116 B), denn im Anschluss gibt es dann Kekse, Kakao und Punch : D

Und falls ihr supergerne spenden wolltet, könnt ihr das auch am Mittwoch machen oder direkt auf dieses Konto überweisen:

Schwarz-Rote-Hilfe Münster
Betreff: leerstand beleben
IBAN: DE02440100460282052468

Alle Spenden gehen an die Menschen, die im Rahmen von Besetzungen, deren Räumungen und Soliaktionen staatliche Repression erfahren und Prozess-, Anwaltskosten und Geldstrafen bezahlen müssen.

Nächster Prozess am 15.11

Schon wieder zum Gericht? Immer noch die alte Post?

Genau, denn es stehen noch ein paar Prozesse an, und solidarische Unterstützung ist umso wichtiger.

Und zwar jetzt konkret am Mittwoch, den 15.11. um 10:30 im Raum 116 B, Gerichtsstraße 2.

Ihr wisst es schon: Die Mieten in Münster steigen und steigen, am Bahnhof folgt eine millionenschwere Luxussanierung der Nächsten, die Wohnungsnot in Münster scheint mittlerweile Normalzustand geworden zu sein.

Doch das Amtsgericht Münster beschäftigt sich mit den WIRKLICH WICHTIGEN DINGEN und versucht legitimen Protest gegen Verdrängung, Wohnungsnot und Mangel an selbstverwalteten / kulturellen / sozialen / nicht-kommerziellen Räumen zu kriminalisieren.

Nachdem die letzten Prozesse rund um die Räumung der „Alten Post“ am 09. Juni und am 08. September erfreulicherweise eingestellt wurde, geht es nun weiter im Gerichtssaal. Der Vorwurf ist: angebliche Vermummung und Widerstand.

Die angeklagte Person freut sich sehr über Unterstützer_innen im Publikum, also schaufelt euch ein Stündchen frei und kommt vorbei!

Nach dem Prozess ist sicherlich auch Zeit, gemeinsam mit (veganen) Kuchen und der Jahreszeit angemessenen Heißgetränken zu feiern.

Zuletzt hing sogar das Transpi am Gericht!

Ihr könnt euch auch gerne mit eigenen Aktionen solidarisch zeigen!

Wie immer der Hinweis: Die Staatsanwaltschaft kommt manchmal auf die wenig angenehme Idee, Menschen aus dem Publikum irgendein Verfahren anzuhängen. Sollten im Kontext der Räumung der „Alten Post“ Fotos oder Videos bei den Behörden vorliegen, aus denen euch irgendein Tatvorwurf konstruiert werden könnte, überlegt euch bitte, ob ihr das Risiko eingehen wollt, im Zuschauer_innenraum Platz zu nehmen.

P.S: Wenn ihr von Gebäck, Heißgetränken und künstlerischem Ausdruck von Solidarität nicht genug bekommen könnt, verweisen wir auch gerne nochmal auf „Kekse, Kakao und Kleinkunst an den Kugeln“ am 12.11. ab 14 Uhr.

Kekse, Kakao und Kleinkunst an den Kugeln

12.11. ab 14.00
an den Aasee-Kugeln

Auch in diesem Monat steht ein Prozess rund um die Räumung der Alten Post an. Das besetzte soziale Zentrum Alte Post wurde im Februar 2016 nach wenigen Tagen geräumt. So wurde dem überflüssigen E-Center des Unternehmens Stroetmann Platz gemacht. Unter dem ironischen Firmenmotto „Handeln für die Zukunft“ werden bezahlbarer Wohnraum und selbstverwaltete, unkommerzielle Räume aus dem Hafenviertel verdrängt!

Wir wollen nicht hinnehmen, dass legitimer und notwendiger Protest gegen solche Entwicklungen verhindert wird! Es gibt viele Möglichkeiten, die Menschen zu unterstützen, die gegen die Räumung der Alten Post und für Recht auf Stadt demonstriert haben und jetzt vor Gericht stehen. Die Besuche von Gerichtsverfahren sind wichtig, um die Betroffenen nicht allein zu lassen.
Der nächste Termin ist am 15.11. um 10.30 im Sitzungssaal 116B im Amtsgericht Münster (Gerichtsstr. 2-6).

Achtung, der Prozesstermin am 02.11. wurde verschoben und findet erst im Januar statt!

Kommt außerdem am 12.11. ab 14.00 bei den Aasee-Kugeln vorbei! Kekse, Kakao und Punsch gibt?s gegen Spende, alle Einnahmen fließen in die Bezahlung der Prozesskosten. Lasst euch von verschiedenen musikalischen
und künstlerischen Auftritten überraschen und/oder tretet selbst auf, ganz nach dem Motto: Do it yourself – do it together!

Wir freuen uns auf euch!

P.S. Es kann auch weiterhin direkt gespendet werden an:

Schwarz-Rote-Hilfe Münster
Betreff: leerstand beleben
IBAN: DE02440100460282052468

„Leerstand beleben – Repression (entgegen)treten“.

Am 08.09. fand ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit der Alten-Post-Besetzung statt.
40 bis 50 Menschen waren gekommen um ihre Solidarität auszudrücken, so dass kurzfristig zu einem größeren Raum gewechselt werden musste.
Der Vorwurf lautete Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. In der Anklageschrift ließ die Staatsanwaltschaft verlauten, dass die angeklagte Person sich letztes Jahr bei der Räumung der Alten Post am 08.02. vermummt habe, um eine Feststellung der Identität zu verhindern. Ganz schön dreist war, dass manche der Videos, die von den Cops (gleich aus mehreren Perspektiven) gedreht worden waren, erst vor Ort im Gericht auftauchten.
Der Inhalt des Verfahrens war nicht weiter spannend, es gab viel Wartezeiten und Grübelei über Filmsequenzen und Standbildern. Zu einer Verurteilung kam es nicht, das Verfahren wurde schließlich nach §153a gegen 20 Sozialstunden eingestellt.
Nach Prozessende konnten alle bei Kaffee, Tee und Kuchen im Eingangsbereich des Amtsgericht einen weiteren sinnlosen Prozesstag ausklingen lassen. Und ein es bisschen Geburtstag feiern. Es gab sogar Musik! Ein großes Transpi wurde am Amtsgericht befestigt und verkündete „Leerstand beleben – Repression (entgegen)treten“.

Die nächsten Prozesse rund um die Räumung der Alten Post sind am 02.11 (10 Uhr, Raum 11B) und 15.11. (10:30 Uhr, Raum 116B) und wie immer freuen sich die angeklagten Menschen über Unterstützung vor Ort. 🙂